Mitarbeiterdaten auf Facebook (10. Januar 2019)
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Ein Bußgeld von 388,- Euro für nicht gelöschte Mitarbeiterdaten eines ehemaligen Arbeitnehmer auf der Facebookseite des Unternemens (10. Januar 2019)
Ein Bußgeld von 388,- Euro für nicht gelöschte Mitarbeiterdaten eines ehemaligen Arbeitnehmer auf der Facebookseite des Unternemens (10. Januar 2019)